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Anwendung der Sozialdatenschutzvorschriften

Datenschutz allgemein

Die Anwendung der Sozialdatenschutzvorschriften gem. § 35 Abs. 1, 2a, 3, 4 und 5 SGB I, §§ 61 Abs. 3, 62 bis 68 SGB VIII, §§ 67 bis 80 SGB X und §§ 83 bis 84 SGB X

ISUP GbR stellt sicher, dass der Schutz der Sozialdaten gewährleistet ist und Daten nur erhoben werden, wenn diese erforderlich sind.

Die Praxis beachtet den Grundsatz:

  • der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung,
  • der Transparenz,
  • der Zweckbindung,
  • der Datenminimierung,
  • der Richtigkeit der Daten,
  • der Speicherbegrenzung,
  • der Integrität und Vertraulichkeit und
  • der Rechenschaftspflicht.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Praxis, dass Sozialdaten, die vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe übermittelt werden, nur für den übermittelten Zweck zu verarbeiten sind. Die Praxis behandelt die Sozialdaten im selben Umfang vertraulich wie der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend der oben genannten Rechtsgrundlage.

ISUP GbR verfügt über eine Datenschutzbeauftragte:

Datenschutz­beauftragter
esatus AG
Anna Katharina Schütz
Tel.: +49 6103 9029-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Bestellung der externen Datenschutzbeauftragten erfolgt auf Basis der in den Artikeln 37 ff. DSGVO Umfängen.

Des Weiteren werden aufgrund der verschiedenen Datenkategorien, bei denen es sich unter anderem um Daten, die als besonders personenbezogene Daten gem. Artikel 9 DSGVO gelten, handelt, wird auf die Einhaltung der festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen geachtet.
Zudem werden regelmäßige Datenschutzschulung zur Sensibilisierung der Mitarbeiter durchgeführt.