Begleiteter Umgang (SGB VIII §18 / BGB § 1684)
Für Kinder ist die Scheidung der Eltern oder die Trennung von einem Elternteil ein schwerwiegendes und einschneidendes Lebensereignis.
Kinder können diese Veränderung ihrer Lebensumstände für sich selbst nur schwer erklären, da sie an der Trennungsentscheidung nicht mitgewirkt, die schmerzhaften Gefühle der Eltern nicht unmittelbar erlebt haben, die oft dramatischen Ereignisse nicht wirklich verstehen können.
Bindungstheoretische Forschungen zeigen, dass es für die weitere Entwicklung von Kindern sehr wichtig ist, kontinuierliche und kindgerechte Kontakte zu den Personen aufrechtzuerhalten, zu denen sie in ihrer frühen Kindheit und beim Heranwachsen soziale und emotionale Bindungen aufgebaut haben.
Die betroffenen Kinder stehen immer im Mittelpunkt mit ihrem Recht auf kindgerechten Umgang mit beiden Elternteilen.



