Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Erziehungshilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach § 27 / § 35a SGB VIII verstehen wir als die komplexeste und intensivste Hilfeform im Bereich der Jugendhilfe an. Auch diese Hilfe orientiert sich an der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, jedoch im Bezug darauf, dass eine Beeinträchtigung ihrer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft oder Familie zu erwarten ist.
Es sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Erziehungshilfe in diesem Bereich verstehen wir, als eine an der spezifischen Lebenswelt von Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen orientierten ambulanten Hilfe zur sozialen Integration und / oder zur Verselbstständigung innerhalb und außerhalb der Familie.
Der junge Mensch erhält pädagogische, begleitende und lebenspraktische Hilfen und wird in Fragen seiner persönlichen Entwicklung sowie beim Aufbau eines eigenen Lebensfeldes beraten, unterstützt und begleitet.
Für Jugendliche und junge Erwachsene, deren Verbleib oder Rückkehr in die Familie als nicht förderlich angesehen wird, werden in dieser Hilfeform in aufsuchender Arbeit und ausgerichtet an der individuellen Lebenssituation und den Möglichkeiten des jungen Menschen, gemeinsam Perspektiven entwickelt, die zur eigenverantwortlichen Lebensführung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen führen.



