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Angebotsspektrum

Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe

Die Erziehungsbeistandschaft § 27 / § 30 SGB VIII ist ein Angebot der ambulanten Erziehungshilfe. Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft beinhaltet eine intensive und zeitlich vereinbarte Unterstützung und Begleitung von Jugendlichen oder Kindern mit lebenspraktischen Hilfen in ihrer vertrauten Umgebung. Sie versteht sich als eine "Hilfe zur Selbsthilfe", bei der eine pädagogische Fachkraft beratend, begleitend und unterstützend tätig wird. Dabei wird die Aufrechterhaltung des gewohnten und vertrauten Lebenskreises von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien angestrebt.
Die Beratung zielt auf eine längerfristige, lebensweltorientierte Problemlösung und hat aufsuchenden Charakter. Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der Erziehungsbeistandschaft richten sich individuell nach den Problemstellungen der Kinder / Jugendlichen. Sie werden jeweils im Hilfeplanverfahren und mit den Betroffenen abgestimmt und vereinbart. Die Hilfe ist lebensfeldunterstützend und kann auch lebensfeldergänzend sein