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Krisenintervention (nach § 27 mit § 30 + § 31 SGB VIII)

Selbstverständnis von Krisenintervention

Krisenintervention ist eine Problembewältigungshilfe, die situativ ansetzt, unmittelbare handlungsbezogene Interventionen erteilt und nach Konfliktlösungen sucht. Im Krisengespräch offenbart sich, welches Selbstkonzept, welche Selbststruktur, welches Selbstideal eine Person hat. Es wird sichtbar, welche Widerstände im Hinblick auf deren Bewältigung bestehen.

Oft sieht man, dass ein verhaltensauffälliges Kind sich nicht verändern kann, solange das Leben der Familie in tiefer Unordnung ist und die Familie zum Beispiel ein laufend scheiterndes Mitglied als „Sündenbock“ oder als ohnmächtiges Sorgenkind braucht, um eine sonst unerträgliche Spannung kanalisieren zu können. Dann gehört die Verhaltensauffälligkeit zu der besonderen Rolle, deren Realisierung die übrige Familie vom jeweiligen „Opfer“ fordert.

Bei der Bewältigung von Krisensituationen werden hohe Anforderungen an Aufmerksamkeit, Übersicht und fachlicher Kompetenz gestellt. Die Krisenintervention kann auch in den Bereich des Kinderschutzes hineinreichen. Es geht vielfach um die Sicherung des Kindeswohls in eskalierenden Situationen.

Eine Krisenintervention beinhaltet die Einschätzung der Klienten in einer akuten Krise, insbesondere sind die psychische Verfassung der Beteiligten, deren Selbsthilfepotentiale sowie vorhandene äußere Ressourcen zu erfassen. Die aktuellen Ereignisse stellen bisherige Lebensumstände und Gewohnheiten in Frage. Die Situation kann mit bisherigen Problembewältigungsstrategien nicht mehr entzerrt werden.
Eine Krisenintervention sollte im besten Fall mit zwei Fachkräften durchgeführt werden.